Ein Sicherheitsdatenblatt beinhaltet Informationen über Gefahren und Umgang mit dem darin beschriebenen Stoff oder Gemisch. Ziel ist die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Informationen entlang der Lieferkette. Was ein Sicherheitsdatenblatt beinhaltet, wann es benötigt wird und wie es zur Verfügung gestellt werden darf, ist in der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) beschrieben.

Quellen: Verordnung EG Nr. 1907/2006; http://echa.europa.eu/