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Gefahrstoffmanagement und Arbeitsmedizin

Gefahrstoffe in der Arbeitsmedizin

© Atlasfotoreception - stock.adobe.com

Unterstützen Sie Ihren Betriebsarzt!

Kennt Ihr Betriebsarzt die Gefahrstoffe, die in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden? Aus betriebsärztlicher Sicht noch wichtiger: Welche Personen haben mit diesen Gefahrstoffen Umgang?

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Einsatz von Gefahrstoffen

Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz wird im Wesentlichen meist von der Fachkraft für Arbeitssicherheit abgedeckt. Das gilt insbesondere auch bei der Bewertung von Gefahrstoffen.

Gemäß § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung muss jeder Betrieb ein Gefahrstoffverzeichnis führen, in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden. In einem solchen Verzeichnis findet sich allerdings in der Regel kein direkter Hinweis darauf, ob arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist bzw. angeboten werden muss.

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In der ArbMedVV werden im Anhang, Teil 1 die Gefahrstoffe genannt, die hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beachten sind. Allerdings verstehen die GefStoffV und die ArbMedVV den Begriff „Gefahrstoff“ unterschiedlich. Die GefStoffV schließt darin auch Gemische mit ein (über §2 Abs. 1 und Abs. 2), während die ArbMedVV darunter den konkreten, chemisch definierten Stoff versteht.

Kenntnis der Bestandteile von Gemischen wichtig

Will man also ermitteln, ob ein Gefahrstoff des Gefahrstoffverzeichnisses für den Betriebsarzt relevant ist, dann ist auch die Kenntnis der Bestandteile notwendig, um diese mit den in der ArbMedVV aufgeführten Stoffen abzugleichen.

Durch den Einsatz einer entsprechenden Software (wie z.B. GeSi³®) lässt sich dies recht einfach erledigen, da sich in einer Datenbank die jeweiligen Inhaltsstoffe abprüfen lassen.

Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Gemäß §6 GefStoffV muss eine Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden. Spätestens dabei wird sich als durchzuführende Maßnahme sowohl die Implementierung und als auch die regelmäßige Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge ergeben.

Es sei an dieser Stelle unbedingt erwähnt, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit immer auch festgehalten werden sollte, wer im Betrieb eine solche Tätigkeit ausübt. Dies allerdings nicht „personenscharf“, sondern durch die Angabe von im Betrieb üblichen Rollen oder Funktionen (z.B. „Instandhaltung“, „Maschinenführer“, „Hausmeister“, etc.).

In Ergänzung zu den relevanten Inhaltsstoffen kommen die Eigenschaften der Gemische (die im Sinne der GefStoffV ja ebenfalls Gefahrstoffe sein können) hinzu. Insbesondere sind die krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Eigenschaften zu nennen, denn: die ArbMedVV listet längst nicht alle krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffe auf (hier hilft eher ein Blick in die TRGS 905), schließt aber explizit alle Gemische ein, die solche Eigenschaften haben. Da kann man nur hoffen, dass die Gemische korrekt eingestuft sind (dies lässt sich mittels Tools, z.B. SDBcheck®, prüfen).

Zusätzlich sind alle (!) atemwegs- und/oder hautsensibilisierenden Stoffe von Bedeutung. Hier kommt es bei Gemischen allerdings nicht auf die Eigenschaften der Inhaltsstoffe an, sondern auf die entsprechende Eigenschaft des Gemischs selbst. Diese wiederum lässt sich bereits aus dem Gefahrstoffverzeichnis erkennen, denn solche Gefahrstoffe (Gemische und Einzelstoffe) sind mit H317 und/oder H334 gekennzeichnet (sofern korrekt eingestuft, siehe oben).

Es ist hilfreich, wenn bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung eine Software zum Einsatz kommt, die auch die Eigenschaften von Gefahrstoffen kennt und, wenn es Gemische sind, auch von deren Inhaltsstoffen. Auf dieser Basis kann die Prüfung dann verlässlich automatisiert erfolgen.

Zusammenfassung

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge muss bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen häufig beachtet werden.
  • Um dies festzustellen, muss die Einstufung der Gefahrstoffe bekannt sein.
  • Bei Gemischen müssen zusätzlich deren Inhaltsstoffe bekannt sein.
  • Mit einer geeigneten, datenbankgestützten Software (z.B. GeSi³®) lassen sich die relevanten Gefahrstoffe schnell und zuverlässig ermitteln,
  • und in der zugehörigen Gefährdungsbeurteilung die arbeitsmedizinische Vorsorge als Maßnahme vorschlagen.
  • Die Einstufung der Gefahrstoffe muss verlässlich sein, insbesondere bei Gemischen. Mit geeigneten Tools (z.B. SDBcheck®) kann dies geprüft werden.

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