GeSi-Anwenderforum
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Wie ist mit Inhaltsstoffen zu verfahren, wenn keine CAS- Nummer im SDB angegeben ist?
In diesem Fall filtern Sie nach einer charakteristischen Teilfolge des Stoffnamens (Schaltfläche "Filtern", Spalte " Stoffnamen", Filterkriterium "Enthalten"). GeSi zeigt dann alle zutreffenden Stoffnamen mit den CAS-Nummern. wählen Sie den Stoffnamen, der zu Ihrem Sicherheitsdatenblatt passt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Möglichkeit, das Gefahrstoffkataster ortsbezogen auszudrucken mit den dazugehörigen Firmen, die die Stoffe liefern?
Renate Grummann
In den GeSi-Gefahrstoffkataster-Listen gibt es derzeit (V12.0b) keinen Lieferantenbezug. Das Problem ist der zur Verfügung stehende knappe Platz. Aber es gibt im Modul Sicherheitsdatenblatt das Lieferantenverzeichnis, das Sie ihrem Gefahrstoffkataster beilegen können (Menü Drucken).
Wer braucht das vielleicht noch? Wenn einige das benötigen, versuchen wir eine solche Liste in GeSi zu ermöglichen!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aktuell können wir nur das komplette Gefahrstoffkataster ausdrucken.
Wir suchen nach einer Möglichkeit, nur einzelne Ebenen auszudrucken (z.B. Gefarstoffschrank 1 im Laborraum 4), damit wir diesen Ausdruck auch als Inhaltverzeichnis außen an dem Gefahrstoffschrank anbringen und auch als Inventurliste nehmen können.
Gibt es hier eine Lösung?
MfG
Aurel Liphardt
Hier die Antwort vom GeSi-Support: GeSi bietet eine ganz flexible Lösung, das Gefahrstoffkataster auszudrucken. Rufen Sie im Modul Gefahrstoffkataster das Menü Drucken, Gefahrstoffverzeichnis auf und "filtern" Sie z.B. in der Tabelle Orte nach der/den gewünschten Ortsebenen in jeder Kombination.
Die ganz einfache und schnelle Variante: Im Direktfenster den gewünschten Ort wählen, Rechte Maustaste drücken und Liste drucken. Da sparen Sie sich das Filtern!
Kann man in GeSi auch Sicherheitsanweisungen unter der Betriebsstruktur anzeigen lassen?
So hätte man alle Daten zu der Abteilung auf einem Blick.
Gefahrstoffe und auch Gefährdungsbeurteilungen lassen sich hier anzeigen.
Im Augenblick geht das nicht direkt grafisch in der Betriebsstruktur, sondern durch Filtern bei den Betriebsanweisungen (blau oder orange) (GeSi 2008 V11.0c). Dies ist aber für eine der kommenden Version von GeSi geplant!
Hat schon jemand Einstufungsberechnungen von Mischungen nach GHS bzw. CLP durchgeführt?
Wässrige Silbernitratlösung ist ein gutes Beispiel, mit einigen Fallstricken. Mich würden Ergebnisse anderer Anwender interessieren, auch zu anderen Mischungen.
Die 31te Anpassung der Richtlinie 67/548 wurde am 16.01.2009 im Amtsblatt der EU veröffentlichet als Richtlinie 2009/2/EWG. Somit treten für einige Stoffe verbindliche Einstufungen ab 1.6.2009 in Kraft.
Achtung, darunter ist auch Natriumperborat; [1] Perborsäure, Natriumsalz; [2] Perborsäure, Natriumsalz, Monohydrat; [3] Natriumperoxometaborat; [4] Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz, Monohydrat; [5] Natriumperoxoborat; [Gehalt an Partikeln mit aerodynamischem Durchmesser unter 50 µm; CAS-Nr. 15120-21-5 [1]; 11138-47-9 [2]; 12040-72-1 [3]; 7632-04-4 [4]; 10332-33-9 [5].
Dies ist jetzt als reproduktionstoxisch Kategorie 2 eingestuft!
Diese Borate sind in vielen Reinigern und Desinfektionsmitteln enthalten. Herausfinden kann man das ja über die Suchfunktion nach Inhaltsstoffen, wobei ich die Suche über die CAS-Nummern empfehle. Sofern es sich um pulverförmige Gemische handelt ist eine entsprechende Gefährdung wahrscheinlich. Bei flüssigen Zubereitungen können möglicherweise entsprechende Aerosole entstehen.
Die Firma Ecolab (als einer der Hersteller) wurde über diesen Umstand von mir informiert, ein Gutachten von 2003 widerspricht der Aussage der reproduktionstoxischen Wirkung, weitere Informationen stehen noch aus (leider jetzt schon über 4 Wochen).
Ich empfehle einen Hinweis an entsprechende Lieferanten zu senden, mit der Bitte um Einschätzung der Gefährdung.
Ich selbst schätze die Gefährdung als nicht allzu hoch ein, allerdings nützt hier ja schätzen wenig, denn bei einem Kategorie 2 Stoff habe ich entsprechende Substitution anzuregen oder zumindest passende Schutzmaßnahmen zu empfehlen.
Auf einer GHS Veranstaltung der baua am 7.5.09 wurde dieser Punkt angesprochen. Offensichtlich hat man momentan ein rechtliches Problem die 30. und 31te ATP der RL 67/548 richtig umzusetzen. Mit der CLP Verordnung 1272/2008 wurde der Anhang I der RL 67/548 außer Kraft gesetzt. Die angesprochene Richtlinie 2009/2 bezieht sich somit auf eine außer Kraft befindliche Richtlinie und hat somit keine Rechtsgültigkeit (so zumindest die Meinung der Behördenvertreter auf der baua Veranstaltung). Offensichtlich ist geplant die 30. + 31te ATP als erste Änderungsverordnung der CLP Verordnung in Kraft zu setzten, was bedeuten würde, dass die dort gemachten Vorgaben bis 1.12.2010 umzusetzen sind. Dies würde bedeuten, dass die angesprochenen Perborate ab diesem Zeitpunkt als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 zu kennzeichnen sind.
Für den Arbeitsschutz bedeutet dies aber gleichzeitig, dass durch die bereits erfolgte Veröffentlichung bekannt ist, dass die entsprechende Wirkung vorhanden ist, auch wenn auf der Verpackung keine entsprechende Kennzeichnung vorzufinden ist, müssen somit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Mal sehen, auf was sich die Lobbyisten letztendendes einigen werden.
Wer hat schon erste GHS-Sicherheitsdatenblätter (d.h. mit der neuen GHS-Kennzeichnung in Abschnitt 15) erhalten? Bitte mailen, wir benötigen diese zu Testzwecken, um die Entwicklung von GeSi möglichst praxisnah zu gestalten. Vielen Dank.

