Allgemeine Fragen zu GeSi
- Kann ich mir die Erfassung nicht kennzeichnungspflichtiger Produkte (Ab. 15) generell sparen? Kategorie: Sicherheitsdatenblatt
- Wie finde ich heraus, ob in meinen Zubereitungen Stoffe aus der Kandidatenliste vorkommen? Kategorie: Sicherheitsdatenblatt
- Welcher Inhaltsstoff ist der richtige bei Abschnitt 3, wenn mehrere zur Auswahl angeboten werden? Kategorie: Sicherheitsdatenblatt
- Sollte man jetzt noch ein „Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG“ erfassen? Kategorie: Sicherheitsdatenblatt
- Wie kann ich meine angelegten GeSi-Textbausteine auch an einem anderen GeSi-Arbeitsplatz nutzen? Kategorie: Allgemein, Sicherheitsdatenblatt
Kann ich mir die Erfassung nicht kennzeichnungspflichtiger Produkte (Ab. 15) generell sparen?
Es gibt mehrere Gründe, warum Sie auch nicht kennzeichnungspflichtige Produkte berücksichtigen sollten:
- Es kann trotzdem Gefährdungen geben (siehe Abschnitt 2 Mögliche Gefahren), die nicht über ein Gefährlichkeitsmerkmal ausgedrückt werden.
- Es gibt vielleicht Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe Abschnitt 8) zu beachten.
- Es kann sein, dass die Produkte nach GHS kennzeichnungspflichtig werden!
Wie finde ich heraus, ob in meinen Zubereitungen Stoffe aus der Kandidatenliste vorkommen?
Rufen Sie das Modul Sicherheitsdatenblatt auf und wählen aus dem Menü "Drucken" die Aufgabe "Inhaltsstoff-Liste (Stoffnamen-Auswahl)...". Geben Sie anschließend den Stoffnamen der Kandidatenliste in die Schnellsuche ein (Teilfolge genügt auch). Alternativ hierzu filtern Sie nach der CAS-Nummer oder EG-Nummer, die in der Kandidatenliste angegeben sind.
Wählen Sie den betreffenden Inhaltsstoff und drücken "Drucken". Dann erhalten Sie eine Liste, die alle Produkte aufführt, die den eingangs gewählten Inhaltsstoff enthält.
Welcher Inhaltsstoff ist der richtige bei Abschnitt 3, wenn mehrere zur Auswahl angeboten werden?
Inhaltsstoffe werden bei Sicherheitsdatenblättern nach der REACH-Verordnung in Abschnitt 3 (Inhaltsstoff hinzufügen) erfasst. Geben Sie in der Schnellsuche die CAS-Nummer ein. Wenn Sie dann unterschiedliche Stoffnamen angeboten bekommen (Synonyme), wählen Sie genau den Stoffnamen, der im Sicherheitsdatenblatt angegeben ist. Ist dieser nicht aufgeführt, lassen Sie GeSi lernen: Drücken Sie den Schalter "Synonym" und geben Sie den neuen Stoffnamen ein. Dieser wird dann zukünftig ebenso unter der betreffenden CAS-Nummer geführt.
Sollte man jetzt noch ein „Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG“ erfassen?
Sicherheitsdatenblätter, die nach dem 1. Juni 2007 erstmalig erstellt oder aktualisiert wurden, müssen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entsprechen. Ein „Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG“, der Vorgänger, kann durchaus noch aktuell sein, wenn Sie beim Lieferanten/Hersteller nachgefragt haben und bestätigt bekommen haben, dass es keine Änderungen am Sicherheitsdatenblatt gegeben hat. In diesem Fall muss der Hersteller/Lieferant noch nicht unbedingt ein "Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung (EG)-Nr. 1907/2006" liefern.
Wie kann ich meine angelegten GeSi-Textbausteine auch an einem anderen GeSi-Arbeitsplatz nutzen?
Hierfür exportieren Sie die GeSi-Textbausteine (über Schnittstelle, GeSi-Daten exportieren, Andere Module, Textbausteine) in eine Datei und importieren diese wieder an dem anderen GeSi-Arbeitsplatz.

