Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, um Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Beschrieben wird die Beurteilung allgemein im Arbeitsschutzgesetz §5 und die dazugehörige Dokumentation in §6.

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Teilen:

  • Erhebung möglicher Gefährdungen
  • Risikobewertung der Gefährdungen
  • Zu ergreifende Maßnahmen
  • Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen

Für verschiedene Arbeitsbereiche werden die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen weiter spezifiziert, z.B. Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Biostoffverordnung.

Für die Umsetzung der Beurteilungen existieren entsprechend Regeln, wie z.B. Reihe 400 der TRGS oder ASR V3.